Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sapeli AT GmbH (Stand: ab 2026)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Bestellungen von Waren aller Art innerhalb Österreichs, die von Käufern (in der Folge kurz „Kunde“) bei der
Sapeli AT GmbH, FN 555402v des HG Wien, 1100 Wien, Harry-Glück-Platz 2,
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(in der Folge kurz „Sapeli“ oder „Unternehmer“) getätigt werden. Abweichende Bedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht; diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Steht Sapeli mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
1.2 Neben und mit diesen AGB gelten auch die Reklamationsordnungen für Verbraucher und Unternehmer, die Anforderungen an die visuelle Inspektion von Produkten (Prüfstandard Sapeli) und die Verfahrensvorschriften zur Messung der Durchbiegung und Feuchtigkeit von Türen. Die vorgenannten Sonderbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Anhänge zu und integrierende Bestandteile dieser AGB und können über das Internet unter https://wientuer91.at/allgemeinegeschaeftsbedingungen/ abgerufen und eingesehen werden.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede andere natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personenmehrheit, die nicht Verbraucher iSd KSchG ist.
1.4 Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie von Sapeli schriftlich bestätigt werden.
1.5 Sämtliche Angebote von Sapeli sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung) oder Rechnungsstellung durch Sapeli zustande. E-Mails gelten als schriftlich und erfüllen dieses Formerfordernis.
2. Produktbeschreibung / Korrespondenz / Vertragsabschluss / Kostenvoranschläge
2.1 Die von Sapeli veröffentlichten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites von Sapeli haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
2.2 Der Kunde kann sein Angebot postalisch, per E-Mail oder telefonisch gegenüber Sapeli abgeben. Der Kunde erhält auf seine Bestellung ein E-Mail von Sapeli, mit dem der Auftrag entweder angenommen (in der Folge kurz als „Auftragsbestätigung“ bezeichnet) oder abgelehnt wird. Der Vertrag über die vom Kunden bestellten Waren kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Sofern Sapeli die Auftragsbestätigung an den Kunden nicht oder verspätet übermittelt, kommt der Vertrag mit der Lieferung der Ware zustande. Nimmt Sapeli das Angebot des Kunden innerhalb einer Woche (bei Verbrauchern) oder 14 Tagen (bei Unternehmen) nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.3 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die von Sapeli versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde beim Einsatz von SPAM-Filtern und Virenscannern sicherzustellen, dass alle von Sapeli oder von mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.4 Die Lieferung der Waren erfolgt in der Regel durch den Hersteller oder ein beauftragtes Speditionsunternehmen. Die Lieferfrist wird in der Auftragsbestätigung angegeben. Bei kommissionsweise gefertigten Produkten (Standard), bei Maß- oder Auftragsfertigungen nimmt die Lieferung in der Regel bis zu neun (9) bis sechzehn (16) Wochen in Anspruch. Diese Lieferzeit kann sich aber entsprechend verlängern, wenn der Kunde Sonderwünsche äußert. Lieferschwierigkeiten werden dem Kunden angezeigt und berechtigen diesen erst nach einer Frist von weiteren zwei (2) Wochen zum Rücktritt vom Vertrag.
2.5 Mündliche Mitteilungen von Sapeli – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so hat der Kunde dies Sapeli umgehend mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung durch den Kunden nicht oder später als 72 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung, gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart.
2.7 Angebote und Kostenvoranschläge von Sapeli sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt und schriftlich abgegeben worden sind. Weiters sind alle schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. An diese Angebote und Kostenvoranschläge sind wir 14 Tage ab Abgabedatum gebunden.
2.8 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit von Sapeli liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird dies dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sollte der Kunde binnen einer Woche den Kostensteigerungen nicht zustimmen, behält sich Sapeli vor, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
2.9 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe, Form, Maserung und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen und Gewährleistungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese nicht unüblich und unzumutbar sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen.
2.10 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung von Lieferungen und Leistungen von Sapeli geht erst mit tatsächlicher Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Transporteur über. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur über.
2.11 Erfolgt eine Stornierung durch den Kunden länger als 24 Stunden nach der Auftragsbestätigung durch Sapeli, werden bis zu 40 % des Auftragswertes als Stornogebühr verrechnet, sofern diese Kosten Sapeli tatsächlich entstanden sind. Die Kosten für bereits angefallene Materialbeschaffungen werden in tatsächlicher Höhe verrechnet. Gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere für Verbraucher gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG) oder Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), bleiben unberührt.
3. Rücktrittsrecht
3.1 Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für die mit Sapeli (im Folgenden auch kurz als „Unternehmer“ bezeichnet) geschlossenen Verträge zu, wenn
- a. der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,
- b. der Verbraucher für einen Vertrag gemäß lit. a. unter den dort genannten Umständen ein Angebot gemacht hat,
- c. der Vertrag in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers oder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder
- d. der Vertrag auf einem Ausflug geschlossen wird, der vom Unternehmer oder von dessen Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert worden ist, dass der Unternehmer für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder werben lässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt,
- e. der Vertrag zwischen dem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden;
- f. der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem vom Unternehmer dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter die vorstehenden Punkte lit. a. bis lit. e. fällt.
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
- g. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
- h. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
- i. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt € 25,00 nicht übersteigt, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt € 50,00 nicht übersteigt,
- j. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über
- k. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
- l. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag von € 50,00 nicht überschreitet.
3.2 Über das Widerrufsrecht belehren wir (Sapeli) Sie (Kunde) wie folgt: Sofern nach den obigen Punkten 3.1 lit. a. bis lit. f. oder aufgrund Gesetzes ein Widerrufsrecht zusteht, können Sie den Vertrag mit Sapeli binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Sollte der Versand der bestellten Waren von uns zu Ihnen aufgrund des Bestellwertes Ihrer Bestellung für Sie kostenfrei sein und machen Sie bei mehreren bestellten Waren nur bezüglich eines Teils der Waren von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, sodass der Teil der bei Ihnen verbleibenden Waren den Betrag der Versandkostenfreiheit nicht erreicht, so haben Sie Hinsendekosten in der Höhe zu tragen, wie sie angefallen wären, wenn Sie nur die bei Ihnen verbliebenen Waren bestellt hätten. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
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zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
3.3 Sapeli stellt Ihnen für einen Widerruf das nachstehende Formular zur Verfügung. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und senden Sie es an Sapeli zurück:
Sapeli AT GmbH
Harry-Glück-Platz 2
1100 Wien
E-Mail: wien@sapeli.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren: … (Formular siehe Widerrufsformular)
→ Widerrufsformular als PDF herunterladen / ausdrucken
3.4 Sofern Sie uns die Ware Ihrer Bestellung innerhalb der Widerrufsfrist auch ohne eine schriftliche Erklärung zurücksenden, erkennen wir die Rücksendung als eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, im Sinne der vorstehenden Widerrufsbelehrung an.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung oder Auftragsbestätigung gesondert angegeben.
4.2 Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden (gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Sapeli) gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind entsprechend den jeweils aktuell gültigen Preisen von Sapeli zusätzlich zu bezahlen.
4.3 Der Kunde hat auf jede Bestellung eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Bruttogesamtpreises zu leisten. Die Anzahlung ist gleichzeitig mit der Bestellung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist nach Zustellung der Ware (im Fall einer Bestellung ohne Montage) oder nach der Montage (im Fall einer Bestellung mit Montage) zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind sofort und ohne Abzug durch Überweisung auf das von Sapeli bekanntgegebene Bankkonto zu leisten.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu bezahlen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, betragen die Verzugszinsen 12 % p.a. Ab der zweiten Mahnung betragen die Mahnspesen pauschal € 10,00 pro Mahnung.
4.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn Sapeli selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie Sapeli den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
5. Bauseitige Anforderungen und Montagebedingungen
5.1 Die Rohbauöffnungen (RBÖ) für die Montage von Sapeli Produkten müssen den in der Montageanleitung spezifizierten Vorgaben oder, falls in der Montageanleitung keine RBÖ definiert sind, folgenden Vorgaben entsprechen: Für die Montage von Sapeli-Türen und Sapeli-Holzumfassungszargen betragen die RBÖ „Bestellbreite des Elementes + 100 mm und Bestellhöhe des Elementes + 50 mm“. Beispiel für Türen 800/2100 mm. Die Maßtoleranz beträgt maximal 10 mm. Der Kunde hat die Bauöffnungen vor der Montage zu prüfen und gegebenenfalls vor dem Montagetermin zu korrigieren.
5.2 Verdeckte Türzargen sind vor Fertigstellung des Innenputzes (im Rohbau) zu montieren. Schiebetüren vor der Wand haben keine Schalldämmung.
5.3 Die relative Luftfeuchtigkeit darf 50 % nicht überschreiten. Die Temperatur der Luft darf 10 °C nicht unterschreiten.
5.4 Der Kunde muss einen geeigneten Montagebereich zur Verfügung stellen.
5.5 Acryl-Arbeiten, Maurerarbeiten, Anstriche, Fußbodenanpassungen, Entfernen von Sockelleisten sind von den Lieferungen und Leistungen von Sapeli nicht umfasst.
5.6 Holz ist ein Naturprodukt. Farb- und Strukturunterschiede zwischen einzelnen Türen, Zargen und Elementen sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar. Für Räume mit einem Temperaturunterschied von mehr als 5 °C (z.B. Garage, Eingangsbereich, Hauswirtschaftsraum) empfehlen wir Türen der Klimaklasse B oder C. Diese sind gegen Aufpreis gemäß der gültigen Preisliste erhältlich.
5.7 Die Erzeugnisse von Sapeli sind trocken, sauber und bei einer Luftfeuchtigkeit von 40–50 % zu lagern. Während des Transports müssen die Erzeugnisse ordnungsgemäß gesichert sein.
6. Liefer- und Versandbedingungen
6.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung von Sapeli angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
6.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an Sapeli zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass Sapeli ihm die Leistung angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
6.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald Sapeli die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald Sapeli die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und Sapeli dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
6.4 Bei Selbstabholung informiert Sapeli den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit Sapeli an der von Sapeli benannten Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet. Abholungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfolgen, andernfalls werden Lagerkosten von 0,25 % des Bestellwerts pro Woche, mindestens aber € 1,00 pro Element (ein Element besteht aus einem Türblatt und einer Zarge) und pro Tag fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich Sapeli bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
7.2 Gegenüber Unternehmern behält sich Sapeli bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
7.3 Der Kunde darf die Ware vor der vollständigen Zahlung weder verpfänden noch weiterverkaufen. Bei unrechtmäßiger Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderungen an uns ab, sofern die Ware noch nicht vollständig bezahlt worden ist.
8. Gewährleistung
Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt:
8.1 Für Unternehmer
- a. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche;
- b. hat Sapeli die Wahl der Art der Behebung;
- c. beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
8.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und Sapeli hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.
8.3 Der Kunde hat Mängel schriftlich anzuzeigen und Bilder von den Beanstandungen an Sapeli zu übermitteln.
8.4 Jedwede Mängel und Schäden müssen bei Warenannahme durch den Kunden im Lieferschein vermerkt und dokumentiert werden.
8.5 Unsachgemäße Lagerung oder Montage schließt Gewährleistungsansprüche des Kunden aus.
9. Haftung
Sapeli haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.1 Sapeli haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- a. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- b. bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Verletzt Sapeli fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern Sapeli nicht gemäß Punkt 9.1 unbeschränkt haftet.
9.3 Im Übrigen ist eine Haftung von Sapeli ausgeschlossen. Sofern der Kunde unsachgemäße Eingriffe vornimmt, ist die Haftung von Sapeli ebenfalls zur Gänze ausgeschlossen.
9.4 Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig oder die Aufnahme von Naturmaßen vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat Sapeli den Kunden davon sofort zu verständigen und um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
10. Pflichten des Kunden
10.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernden Waren konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen sind.
10.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet Sapeli nicht für die sich daraus ergebenden Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
10.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls Sapeli berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.
10.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Transportunternehmen unmittelbar an das Gebäude heranfahren und entladen kann. Sollten Mehrkosten durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfahrt vom Fahrzeug zum Gebäude entstehen, werden diese gesondert berechnet. Zustellungen erfolgen jedenfalls nur bis nach der ersten Außentür im Erdgeschoss. Umständlichere oder Transporte in höhere Stockwerke hat der Kunde gesondert zu bezahlen, sofern das beauftragte Transportunternehmen dies Sapeli in Rechnung stellt.
11. Datenschutz
11.1 Sapeli verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in unseren „Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten“ enthalten: https://wientuer91.at/impressum
11.2 Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von Sapeli zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
11.3 Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von Sapeli über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Der Kunde stimmt zu, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
12.2 Diese AGB verpflichten den Kunden und seine Rechtsnachfolger gemäß den Bestimmungen dieser AGB. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von Sapeli Vereinbarungen, die auf Basis dieser AGB geschlossen worden sind, oder Rechte und Pflichten, die auf Basis dieser AGB begründet worden sind, an einen Dritten zu übertragen.
12.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegenüber den Forderungen von Sapeli aufzurechnen. Eine Aufrechnung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Forderung des Kunden von Sapeli unbestritten bleibt oder die Forderung gerichtlich festgestellt worden ist.
12.4 Diese AGB enthalten alle Bestimmungen, die der Kunde auf Basis dieser AGB akzeptiert hat und ersetzen allfällige früher zwischen dem Kunden und Sapeli getroffene Vereinbarungen. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für das Abgehen von der hiermit vereinbarten Schriftform.
12.5 Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Normen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, der Rechtswahl vorgehen.
12.6 Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB, einschließlich Streitigkeiten über deren Abschluss, Rechtswirksamkeit, Änderung und Beendigung ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht für die Stadt Horn als zuständig vereinbart.
Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen den Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in der EU, aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt; der Unternehmer kann diesfalls vom Kunden nur an seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.
Anhänge und integrierende Bestandteile dieser AGB:
- Reklamationsordnung – Verkauf an Verbraucher
- Reklamationsordnung – Verkauf an Unternehmer
- Anforderungen an die visuelle Inspektion von Produkten (Prüfstandard Sapeli)
- Verfahrensvorschriften zur Messung der Durchbiegung und Feuchtigkeit von Türen
Mit einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.